Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16. April 2020 den Arbeitsschutzstandard im Zusammenhang mit der Corona-Krise definiert. Dieser wird für alle Unternehmen bei der Wiederaufnahme der Tätigkeiten relevant. Insgesamt enthält der Anforderungskatalog 17 konkrete Maßnahmen. Darunter:
„14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren
Die Corona-Krise bedroht und verunsichert nicht nur Unternehmen, sondern erzeugt auch bei vielen Beschäftigten große Ängste. Weitere zu berücksichtigende Aspekte hinsichtlich psychischer Belastungen sind u.a. mögliche konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden, langandauernde hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen sowie Anforderungen des Social Distancing. Diese zusätzlichen psychischen Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden.“
ETAIN hilft Ihnen, diese zusätzlichen psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das zahlt sich für Ihr Unternehmen aus:
- Sie halten die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz ein
- Sie schützen Ihre Mitarbeiter und beugen langfristigen Krankheitsphasen vor
- Sie zeigen, dass Ihr Unternehmen auf aktuelle Entwicklungen angemessen reagiert
- Sie präsentieren sich als attraktiver Arbeitgeber mit einem positiven Image
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Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten und von bis zu 500 € Steuerfreiheit pro Person profitieren. Hierzu gehören u.a. auch Maßnahmen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz. Wir beraten Sie gerne dazu.