Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (psychGB)
Als spezialisierter Dienstleister im Bereich Arbeits- und Gesundheitsförderung bieten wir auch die Durchführung der gesetzlich Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (ArbSchG §5) an.*
Hierbei geht es um die Feststellung möglicher Gefährdungen, die eine psychische Belastung ausmachen können und ggf. eine Minimierung oder ein Ausräumen von Gefährdungen durch Verbesserungsmaßnahmen.
Bei der Durchführung der PsychGB halten wir uns an die Handlungsempfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), an die Vorgaben Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft und an das aktuelle Arbeitsschutzgesetz.
Als Methodik nutzen wir in der Regel die anonyme Mitarbeiterbefragung, die papiergestützt, online oder in hybrider Form von uns für Sie umgesetzt wird.
Jährlich unterstützen wir über 60 Behörden und Verwaltungen, haben somit große Erfahrungs- und Vergleichswerte. Unsere Kunden schätzen vor allen Dingen die Rechtskonformität und den geringen zeitlichen und personellen Aufwand.
Um für unsere Kunden aber nicht nur eine rein gesetzliche Vorgabe durchzuführen, sondern einen Mehrwert zu erzielen, werden unsere Befragungen nach Kundenwunsch individualisiert. So können Sie Stärken und Schwächen erkennen, Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement danach ausrichten, Ihre gesundheitsfördernden Maßnahmen passgenau an- bieten und geben Ihren Mitarbeitern auch gleichzeitig das Gefühl, dass Sie als Arbeitgeber auf die Wünsche und Bedürfnisse der Belegschaft eingehen.
Als Full-Service-Dienstleister können Sie entsprechende Maßnahmen auf Wunsch auch durch uns durchführen lassen.
Die Analyse der PsychGB und die Umsetzung von bedarfsgerechten Maßnahmen führt insbesondere dazu, langfristig Krankheitsausfälle zu minimieren. Krankschreibungen aufgrund psychischer Belastung oder psychosomatischen Erkrankungen liegen mittlerweile auf Platz 2 in der Statistik und haben durchschnittlich eine Dauer von 39 Tagen / Jahr. Die Gefahr von Rückfällen oder sogar der Berufsunfähigkeit ist hier ebenfalls entsprechend hoch. Es geht also neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe auch um Kostensenkung.
Ein in den letzten Jahren immer mehr wachsender Bereich ist die Nutzung dieser Analyse und der attraktiven Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Arbeitgeberattraktivität und der Mitarbeiterbindung. Qualifizierte Fachkräfte und die Generation X, Y und Z achten auf eine wertschätzende und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung.
Sie können also die PsychGB auch zu internen und externen Marketingzwecken nutzen und Ihre Stärken nach außen kommunizieren. Hierfür stellen wir Ihnen auch gerne nach Abschluss der PsychGB ein entsprechendes Zertifikat in Print- und Digitalversion aus.
In einer 20minütigen kostenfreien Präsentation erläutern wir Ihnen gerne, wie eine Durchführung in Ihrem Hause aussehen kann und erstellen Ihnen auch im Anschluss ein individuelles unverbindliches Angebot.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.
Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
Wie sieht die gesetzliche Vorgabe im ArbSchG aus?
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
6. psychische Belastung bei der Arbeit
§ 6 Dokumentation
(1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten
Ihre Vorteile
Gesetzeskonformität
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen sich keine Sorgen zu machen.
Sicherheit
Wir wissen genau um Ihre Bedürfnisse und Anforderungen. DSGVO Konformität und die Anonymität der Teilnehmer haben bei uns oberste Priorität. Keine Einschaltung von Drittanbietern.
Objektivität
Wir arbeiten mit spezialisierten Fragebögen, welche genau auf die Bedürfnisse von öffentlichen Einrichtungen zugeschnitten sind und gleichen diese auch mit Ihrer entsprechenden Unfallkasse ab.
Alles aus einer Hand
Ein Ansprechpartner über den gesamten Prozess der PsychGB, von der Planung, über die Durchführung, Maßnahmengestaltung bis zur Dokumentation und regelmäßige Fortschreibung.
Zertifikat
Nach der Durchführung der GB Psyche haben Sie die Möglichkeit, sich um ein Zertifikat »Guter Arbeitgeber«, »Sehr guter Arbeitgeber« oder »Exzellenter Arbeitgeber« zu bewerben. Nutzen Sie die Möglichkeit um Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen