Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gefährdungsdokumentation psychischer Belastung nach den gesetzlichen Richtlinien

Wir machen Ihre Pflicht zur Kür!

Nach §5, Abs. 3, Punkt 6 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung erstellen und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung daraus ableiten und umsetzen.

Um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden, bieten wir Ihnen die Durchführung der für Sie passenden Variante der Gefährdungsbeurteilung an.

Dabei halten wir uns an die Leitlinien der GDA, der entsprechenden Handlungshinweise Ihrer BG / Unfallkasse. Wir ergänzen diese individuell nach Branche und Unternehmen.
Auch innerhalb der Unternehmen erarbeiten wir abteilungsspezifische Fragen, so dass die Ergebnisse eine höchstmögliche Aussagekraft erzielen.

Damit die Erfüllung der Gesetzesvorgabe nicht nur lästige Pflicht und zusätzlicher Kostenfaktor sind, sondern Sie tatsächlich daraus einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter ziehen, lassen Sie sich gerne unverbindlich von unseren Experten im Vorfeld beraten.

Sie können ganz nach Ihrem Bedarf einzelne Bausteine aus unserem Leistungsportfolio auswählen, um gesetzeskonform zu agieren und gleichzeitig eine andauernde Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit für Ihre Beschäftigten zu erreichen:

Prozessplanung

Schulung Ihrer internen Fachkraft

Unterstützung Ihres Projektleiters

Moderation Ihres Arbeitskreises

Erstellung eines individuellen Fragebogens

Durchführung der Befragung (papiergestützt, online und / oder im Interview)

Analyse und Präsentation der Ergebnisse

Erarbeitung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung in kleinen Mitarbeiter-Workshops

Erarbeitung des Maßnahmekatalogs zusammen mit dem Arbeitskreis

Begleitung bei der Durchführung ausgewählter Maßnahmen

Durchführung ausgewählter Maßnahmen

Evaluierung ausgewählter Maßnahmen