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Gruppe Essenziell
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Ablauf in Tagen 0
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Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
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Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
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Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _ga, _gat_gtag_UA_180477277-1, _gid
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 730
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Erlaubt
Gruppe Externe Medien
Name .youtube.com (Profiling)
Technischer Name VISITOR_INFO1_LIVE
Anbieter Google Ireland Limited
Ablauf in Tagen 180
Datenschutz https://policies.google.com/privacy?hl=en
Zweck Dieses Cookie wird von Youtube gesetzt, um die Benutzereinstellungen für in Websites eingebettete Youtube-Videos zu verfolgen. Es kann auch bestimmen, ob der Website-Besucher die neue oder alte Version der Youtube-Oberfläche verwendet.
Erlaubt
Name .youtube.com (Profiling)
Technischer Name YSC
Anbieter Google Ireland Limited
Ablauf in Tagen 180
Datenschutz
Zweck Dieses Cookie wird von YouTube gesetzt, um Ansichten eingebetteter Videos zu verfolgen.
Erlaubt

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht, korrekte Bereitstellung von Arbeitsmittel: Die Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten, werden immer umfassender.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie, alle erforderlichen Maßnahmen gemäß Vorgaben umzusetzen.

Organisation

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen, Aufgaben, Rechte und Pflichten festzulegen oder zu delegieren, beispielsweise die Ernennung von Verantwortlichen.

Gefährdungsbeurteilungen

...sind die Basis des Arbeitsschutzes. Sie wurden mit dem ArbSchG eingeführt, durch verschiedene Verordnungen konkretisiert und stellen die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen dar.

Unterweisungen

Eine der Kernaufgaben der Arbeitgeber im Arbeitsschutz, sie gilt für alle Mitarbeiter eines Betriebes, muss regelmäßig erfolgen und entsprechend dokumentiert werden. Sie sind auch für Aushilfskräfte und Fremdfirmen verpflichtend, ggf. auch für Besucher.

Betriebsanweisungen

...verweisen auf Gefahren und beschreiben entsprechende Schutzmaßnahmen. Sie müssen für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrenstoffe und für Maschinen und technische Anlagen betriebsspezifisch erstellt werden und sind in verschiedenen Rechtsverordnungen festgeschrieben.

Erste Hilfe/Arbeitsunfälle

Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, müssen die Verletzten die notwendige Erste Hilfe erhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Brand- und Explosionsschutz

Ein wirkungsvolles Brand- und Explosionsschutzkonzept ist heute in Bezug auf Personen und Sachwertschutz sowie der Vermeidung von Betriebsunterbrechungen unverzichtbar.

Persönliche Schutzausrüstung

...muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, wenn aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten könnten, die der Arbeitgeber durch Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden können.

Lärm/Vibrationen

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit. Der Arbeitgeber hat in Lärmbereichen eine entsprechende Tragepflicht für Gehörschutz festzulegen.

Prüfungen

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für den Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die wiederkehrende Prüfung (mit Dokumentation) von Maschinen und Anlagen vor.

Mit unserer betriebsspezifischen Betreuung wird weiteren Anforderungen (Gefahrstoffe, Biostoffe und Gefahrgut, Hygiene usw.) Rechnung getragen.

Gefährdungsbeurteilung

Um die Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können, werden für den Arbeitsplatz zutreffende Gefährdungsfaktoren ermittelt.

Mit der anschließenden Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden. Sie können Ausfallzeiten beim Personal verringern.

MÖGLICHE GEFÄHRDUNGSFAKTOREN
  • Mechanische Faktoren
  • Thermische Faktoren
  • Elektrische Faktoren
  • Gefahrstoffe
  • Klima
  • Schall
  • Beleuchtung
  • Physische Belastungen/Arbeitsschwere
  • Psychische Belastungen

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt im Rahmen einer Begehung der Arbeitsstätten und der Arbeitsplätze vorhandene Gefährdungs- und Risikofaktoren, mögliche Gefährdungen und schlägt Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung von Gefahren vor

Mitarbeiterunterweisung

Die Erstunterweisung muss bei Einstellung, bei Veränderung im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen und ggf. regelmäßig wiederholt werden (§ 12 ArbSchG).

Laut der DGUV Vorschriften muss eine Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.

MÖGLICHE UNTERWEISUNGSTHEMEN
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Erste Hilfe
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Gefahrstoffe
  • Benutzung der PSA (pers. Schutzausrüstung)
  • Benutzung und Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmittel
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • usw.

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit führt auch Unterweisungen zu allen relevanten Gefährdungspunkten durch.

Brandschutz

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Diese Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an den Arbeitgeber gestellt werden, können an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden.

Dieser unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben sind etwa die Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzeptes, Aufstellen und Aktualisierung der Brandschutzverordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.

MÖGLICHE UNTERWEISUNGSTHEMEN
  • Brandgefahren
  • Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
  • Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandursachen
  • Brandklassen
  • Löschmittel, ihre Wirkungsweise und Brandklasseneignung
  • usw.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GB psych) ist seit 2013 für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter festgelegt. Die Durchführung orientiert sich an den Handlungsempfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), Ihrer zuständigen BG und dem aktuellen Arbeitsschutzgesetz.

Ob als Basisdurchführung zur Rechtskonformität oder als strategisches Mittel mit Mehrwert zur Steigerung Ihrer Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung: Wir führen die GB psych für Sie durch und stehen auch für entsprechende Maßnahmen, die daraus folgen, zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier