FAQ: GBpsych, BEM und BGM – Ihre Fragen, unsere Antworten
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych)
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme gemäß § 5 ArbSchG. Sie hilft Unternehmen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch psychische Belastungen umfasst. Wird dies versäumt, drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Unternehmen können verschiedene Methoden wählen, darunter:
- Mitarbeiterbefragungen
- Workshops und Fokusgruppen
- Interviews mit Beschäftigten
- Beobachtungsverfahren am Arbeitsplatz
Die beste Methode hängt von der Größe und den Anforderungen des Unternehmens ab.
Laut gesetzlichen Vorgaben sollten Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei betriebsinternen Veränderungen oder steigenden Krankenständen. Eine Wiederholung alle 2 bis 3 Jahre hat sich zu empfehlender Standard etabliert.
- Gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten
- Verbesserte psychische Gesundheit der Mitarbeitenden
- Reduzierung von Fehlzeiten und Krankenständen
- Steigerung der Produktivität und Arbeitgeberattraktivität
- Analyse & Planung: Gemeinsame Festlegung der Vorgehensweise
- Erhebung der Belastungsfaktoren: Fragebögen, Workshops oder Interviews
- Auswertung & Maßnahmenplanung: Identifikation von Handlungsfeldern
- Umsetzung & Evaluation: Umsetzung der Maßnahmen und Kontrolle der Wirksamkeit
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX unterstützt Beschäftigte nach längerer Erkrankung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern und eine erneute Erkrankung zu verhindern.
Ein Unternehmen ist verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Mitarbeitender innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war – unabhängig davon, ob die Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde oder nicht.
- Reduzierung von langfristigen Arbeitsausfällen
- Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Wiedereingliederung
- Vermeidung von Kündigungen durch gesundheitliche Einschränkungen
- Rechtssicherheit für den Arbeitgeber
- Einladung zum BEM-Gespräch (freiwillige Teilnahme für den Mitarbeitenden)
- Analyse der gesundheitlichen Situation
- Entwicklung individueller Maßnahmen (Arbeitsplatzanpassung, Teilzeitarbeit, Hilfsmittel, Homeoffice-Optionen)
- Umsetzung & Überprüfung der Maßnahmen
Nein. Das BEM ist freiwillig. Beschäftigte können es annehmen oder ablehnen.
Alle Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung des Mitarbeitenden werden keine Informationen weitergegeben.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle strukturierten Maßnahmen, um die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeitenden langfristig zu fördern.
Arbeitsschutz & Prävention (z. B. GBpsych)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
- Weniger Krankheitsausfälle & höhere Produktivität
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
- Verbesserung der Unternehmenskultur
- Förderung von Motivation & Leistungsfähigkeit
- Workshops & Seminare zu Stressmanagement & Resilienz hier gibt es mehr Informationen
- Gesundheitsfördernde Führungskräfte-Trainings hier gibt es mehr Informationen
- Psychologische Ersthelfer & Mental-Health-Programme
- Einzelcoachings & Beratungen für Mitarbeitende
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Bestandsaufnahme & Gesundheitsanalyse
- Entwicklung einer maßgeschneiderten BGM-Strategie
- Umsetzung von Maßnahmen & Gesundheitsangeboten
- Regelmäßige Erfolgskontrolle & Anpassungen
Ja! Unternehmen können staatliche Fördermittel oder Zuschüsse von Krankenkassen nutzen. Zudem sind Gesundheitsmaßnahmen bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuerlich absetzbar.
Warum ETAIN für GBpsych, BEM und BGM?
Wir sind Experten für psychische Gesundheit, Arbeitsschutz und Personalentwicklung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen und gleichzeitig die Mitarbeitergesundheit nachhaltig zu stärken.
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